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Heimat gewinnen Zur Entstehung und Entwicklung italienischer muttersprachlicher Gemeinden
Teil 1: Der Übergang von den Missionen zu den muttersprachlichen Gemeinden a) Der Übergang von der Mission zur muttersprachlichen Gemeinde ist so gut wie abgeschlossen Im Bereich der Gemeindestruktur
entwickelte die Diözese Rottenburg Stuttgart folgenden Weg zu einem
neuen Miteinander: Gibt es in einer Seelsorgeeinheit eine relativ große
Anzahl von Menschen gleicher nationaler Herkunft, so sollen diese eine
rechtlich eigenständige "Gemeinde anderer Muttersprache" bilden. Dazu
wählen sie ein Vertretungsgremium, den Pastoralrat, aus dem wiederum
Vertreter in den gemeinsamen Ausschuss der Seelsorgeeinheit entsandt
werden. Auch wenn dieser Weg vielfach kritisch gesehen wird: Er stellt
doch sicher, dass die entsprechende Gruppe in aller Freiheit entscheiden
darf, wie der Weg der Integration aussieht und wie sie ihre
religiös-kulturelle Eigenart bewahren bzw. einbringen kann. Gleichzeitig
ist angestrebt, dass Gemeinsamkeit über die verschiedenen nationalen
Gruppen hinweg wächst. Für die langjährigen MitarbeiterInnen der Missionen war der Umbau zu muttersprachlichen Gemeinden ein sehr schmerzlicher Prozess. Räumlich und finanziell waren die Missionen von der Diözese Rottenburg-Stuttgart hervorragend ausgestattet. Zwischenzeitlich haben die muttersprachlichen Gemeinden in teils mühsamen, teils großzügig gestalteten Prozessen ihren Ort in einer Seelsorgeeinheit gefunden. Die Kooperation mit den anderen Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit gab es auch schon früher, doch nun bekam sie eine neue Struktur: Im "Gemeinsamen Ausschuss" sitzen die VertreterInnen der muttersprachlichen Gemeinden gleichberechtigt mit den VertreterInnen anderer Gemeinden an einem Tisch. Was im GA tatsächlich Wichtiges zu entscheiden ist, ist allerdings - nicht nur für die muttersprachlichen Gemeinden - noch ziemlich unklar; immerhin werden dort die Pastoral der Gemeinden abgestimmt und Perspektiven für die Seelsorge insgesamt entwickelt - zumindest wäre das möglich. In Waiblingen beispielsweise dient der Gemeinsame Ausschuss vor allem dem gegen seitigen Kennenlernen der Gemeinden und dem pastoralen Austausch. In ihrer Bedeutung relativiert werden die muttersprachlichen Gemeinden allerdings dadurch, dass sie nur noch über die Sachmittel bestimmen können (ca plusminus 4000 Euro pro Halbjahr); die Infrastrukturmittel (Mesner/in, Organist/in, Räume, Sekretär/in) verwaltet die sogenannte Belegenheitsgemeinde. Gespendete Sakramente werden vollgültig nur noch mit Nummer eingetragen in der Pfarrei , in der das Sakrament gespendet wird. Diese Einschränkungen können aber auch als Vorteil gesehen werden, denn sie vermeiden beachtlichen Verwaltungsaufwand für die Muttersprachler. b) Die Situation im Jahr 2011 Der Prozess der Inkulturation
bleibt aber nicht stehen. In manchen muttersprachlichen Gemeinden wurde
viele Jahre Vorbereitung von Erstkommunion und Firmung mit großem Erfolg
angeboten. Doch zunehmend gelingt es den Eltern nicht mehr, ihre Kinder
und Jugendlichen für eine muttersprachliche Vorbereitung zu gewinnen.
Ein Grund sind die Klassenkameraden, die in den Ortsgemeinden zu der
Sakramentenvorbereitung gehen. Ein zweiter Grund sind die zunehmend
schlechteren Sprachkenntnisse der Kinder und Jugendlichen in der Sprache
des Herkunftslandes von Eltern oder Großeltern; hier haben sie Angst,
sich vor den andern zu blamieren. Damit fällt die
Sakramentenvorbereitung als Ansatzpunkt für Kinder- und Jugendarbeit
zunehmend weg, was auch für den Gottesdienstbesuch eine nicht unwichtige
Rolle spielt. Sehr hilfreich sind die Teilnahme der pastoralen MitarbeiterInnen der muttersprachlichen Gemeinden am Pastoralteam der Seelsorgeeinheit; dadurch entsteht ein natürlicher Austausch. Auch die Nähe der Pfarrbüros von muttersprachlicher Gemeinde und Belegenheitsgemeinde hat sich bewährt und wäre zunehmend anzustreben, um Doppelungen und Missverständnisse zuvermeiden. Im Sekretariat einer muttersprachlichen Gemeinde bezieht sich ein großerTeil der telefonischen Anfragen auf Taufe und Heirat sowie auf Taufbescheinigungen. Dabei zeigt sich, dass die jungen Erwachsenen bei solchen Anrufen sehr gerne vom Italienischen ins Deutsche wechseln, wenn sie merken, dass ihr Gegenüber deutsch spricht. Die italienische Mentalität ist ihnen im Raum der Familie noch ansatzmäßig geläufig, doch außerhalb der Familie sind sie stark von deutscher Schule und deutschem Berufsleben geprägt. Ausnahmen gibt es dort, wo ganze Familienverbände in der gleichen (Bau-)Firma arbeiten und dadurch auch beruflich nicht deutsch sprechen müssen. c) Was man tun könnte Die Diözese will das Recht auf muttersprachliche Seelsorge mit Hilfe muttersprachlicher Gemeinden sichern. Dabei soll es zu einem fruchtbaren Austausch zwischen den Pfarreien und den muttersprachlichen Gemeinden kommen. Dieser Aspekt könnte meiner Meinung nach noch mehr zum Tragen kommen. Allerdings ist für einen echten pastoralen Dialog die einzelne muttersprachliche Gemeinde überfordert; hier wäre die Diözese gefragt, das spirituell-pastorale Erbe der Zuwanderer zu erheben und fruchtbar zumachen. Von deutscher Seite ist dafür nicht immer Interesse vorhanden, was die Verantwortlichen der muttersprachlichen Gemeinden bedauern. Das Recht auf muttersprachliche Seelsorge bezieht sich auch auf theologische, pastorale und spirituelle Bildung. Es fehlen bisher BildungsreferentInnen, die selber aus dem Kontext der muttersprachlichen Gemeinden kommen, die sowohl muttersprachliche Bildung als auch integrative Projekte anbieten. Einige Aspekte, die weiterführen könnten (sind teilweise schon bisher in den Richtlinien für die mutterspr. Gemeinden enthalten, aber nicht umgesetzt): - Pastorale MitarbeiterInnen mit Fremdsprachenkenntnissen in den Pfarreien wären als Ansprechpartner stärker zu profilieren (hier im Dekanat Rems-Murr z.B. ein afrikan. Priester, ein deutschstämmiger Priester und eine frühere Pastoralreferentin einer ital. Gemeinde, alle drei dezentral im Dekanat verteilt). - Die zunehmende Kooperation zwischen Ortsgemeinde und Muttersprachlern bzw. Zuwanderern in einer SSE (Seelsorgeeinheit) soll in der Kooperationsvereinbarung verankern werden. Hier können Ziele und Wege benannt werden. Das Thema der Beheimatung aller Einheimischen und Zugewanderten in einer Seelsorgeeinheit könnte gezielter in den Blick genommen werden. Die Ortsgemeinden selbst sollen aktivere Partner in der Frage einer organisatorisch - spirituell - kulturellen Zusammenarbeit werden. - Die diözesanen Angebote (Wallfahrten, Bildung/Fortbildung usw.) für die Zukunft profilieren.
Teil 2: Von den muttersprachlichen Gemeinden zum Projekt Gemeinde a) Modell muttersprachliche Gemeinden: ja, Evaluation bisher: Nein Im Regionaltreffen der italienischen Seelsorger in Rottenburg Anfang Februar 2014 stellte der Delegat (Leiter der it. Seelsorge in Deutschland, Belgien und Skandinavien), Padre Tobia Basannelli, die Frage, ob er das nun zehn Jahre bestehende Modell der muttersprachlichen Gemeinden auch anderen Diözesen zur Nachahmung empfehlen könnte. In der Diskussion wurde deutlich, dass es insgesamt eine Zufriedenheit mit dieser Form der muttersprachlichen Seelsorge gibt, dass allerdings bisher keine wirklich Evaluation dazu stattgefunden hat. b) Veränderungen während derJahre 2006 - 2016 Die Prozess der Auflösung der sogenannten Missionen und der Gründung muttersprachlicher Gemeinden war in der Diözese aus meiner Sicht zunächst eine Verwaltungsreform. Eine entsprechende biblisch-theologisch-spirituelle Begleitung der Entwicklung war in dieser Phase eher spärlich. Das Konzept der muttersprachlichen Gemeinden wurde konsequent und flächendeckend umgesetzt, auch gegen viele Widerstände. Viele Bedenken haben sich in der Praxis weitgehend aufgelöst (Abgabe der eigenen Finanzverwaltung an die Belegenheitsgemeinde, Raumbelegungsprobleme usw.) U.a. nahm der damalige italienische Generalkonsul in Stuttgart, Dr. Faiti Salvadori, positiv Stellung zu dem Projekt und mahnte insgesamt eine größere Offenheit seiner Landsleute gegenüber der deutschen Aufnahmegesellschaft an. Es kam vielfach zu einer Annäherung an die Pfarreien und an die anderen muttersprachlichen Gemeinden am Ort. Der Gemeinsame Ausschuss in den Seelsorgeeinheiten bot die Chance zu gegenseitigem Austausch und zum Kennenlernen. Einer der wenigen kritischen Punkte, die auf eine Klärung warten, ist die Frage, ob die Mitglieder des Pastoralrats nur von Italienern aus der Seelsorgeeinheit gewählt werden sollen, in der die muttersprachliche Gemeinde ihren Sitz hat, oder auch von Leuten aus dem weiteren Einzugsgebiet. Hierzu gab es die Erwartung, dass die diözesane Kommission für die Wahlreform eine Lösung suchen und finden würde. (Aus der Sicht von 2019 lässt sich sagen, dass keine Lösung gefunden wurde, die den Bedürfnissen der muttersprachlichen Gemeinden entspricht.) Die Frage der italienischen Prägung der Gemeinden hat sich relativiert durch die Vielzahl vor allem afrikanischer Priester, welche zunehmend die italienische Seelsorge tragen. Der Beschluss der italienischen Bischofskonferenz, die offizielle personelle Unterstützung durch Priester aus Italien zu beenden sowie die Streichung von staatlichen italienischen Mitteln im kulturellen Bereich (z.B. vieler Kulturinstitute) hat ebenfalls zu einer veränderten Situation beigetragen. c) Was noch zu tun bleibt Einige Ziele, die in den Richtlinien der Diözese für die muttersprachlichen Gemeinden genannt sind, sind bis heute nicht oder unzureichend umgesetzt. Die vollständige Integration der muttersprachlichen Seelsorger in das Pastoralteam bleibt eine wichtige Aufgabe. Eine Konzeption innnerhalb einer Seelsorgeeinheit, wie sie die Richtlinien fordern, gibt es z.B. Nürtingen, dadurch könnte die gemeinsame Seelsorge neue Impulse bekommen. Auch die gemeinsame Verantwortung für alle Migranten jedweder kultureller Herkunft könnte noch mehr realisiert werden. Fairerweise muss gesagt werden, dass es sowohl von muttersprachlicher Seite als auch von Seiten der deutschen Pfarreimitglieder immer wieder Vorbehalte gegenüber einer größeren Zusammenarbeit gibt. Wird die zunehmende soziale Integration der dritten Generation zu einer Schwächung vor allem der kleinen muttersprachlichen Gemeinden führen? Bisher lässt sich dies noch nicht feststellen, mittelfristig dürfte es aber dazu kommen. Kriterium für das Bestehen einer Gemeinde ist bisher, ob sie die notwendigen Strukturen für die Pastoral schaffen kann, sich also Leute für einen Pastoralrat zur Verfügung stellen. d) Projekt Gemeinde Die veränderte Situation der Kirche in Deutschland hat dazu geführt, dass die Diözese Rottenburg-Stuttgart sich unter dem Titel 'Projekt Gemeinde' auf die Suche nach einem pastoralen Konzept gemacht hat, das für die künftige Gemeindeseelsorge tragfähig sein könnte. In Stuttgart hat sich dieser Prozess erstmals im 'Projekt Aufbrechen' konkretisiert: Für die muttersprachlichen Gemeinden der ganzen Diözese hat das Projekt Gemeinde nun folgenden Fortgang: Die gesamte Leitungsebene einer Seelsorgeeinheit hat 2015 und in zwei weiteren Jahren an einer verpflichtenden gemeinsamen Fortbildung "Wandlung" - KIRCHE AM ORT" teilgenommen. Damit wird das Postulat der vollen Einbindung der muttersprachlichen Seelsorger in das örtliche Pastoralteam deutlich vorangebracht. Diese WANDLUNGstagungen haben bewirkt, dass sich die deutschen und nichtdeutschen Teammitglieder in der Pastoral einer Seelsorgeeinheit mehr wahrnehmen als zuvor. Schon bei der Jahrestagung der SeelsorgerInnen aller muttersprachlichen Gemeinden 2014 wurde das Verbindende aller Katholiken der Diözese von der Communio her gedacht und damit ein explizit theologisch-spiritueller Ansatz in den Mittelpunkt des gemeinsamen Bemühens gestellt. Die Jahrestagung im Juli 2015 unter dem Motto "Migration als Gottes Weg mit uns" handelten von den spezifischen religiösen Erfahrungen der Migrantengemeinden und dem für alle gemeinsamen spirituellen Fundament des Evangeliums. Teil 3: Die Richtlinien für die muttersprachliche Seelsorge sollen überprüft und aktualisiert werden a) Der Prozess Nach 14 Jahren Erfahrungen mit
den zahlreichen muttersprachlichen Gemeinden hat sich die Diözese
Rottenburg-Stuttgart vorgenommen, die bestehenden Richtlinien für die
muttersprachlichen Gemeinden zu überprüfen und die muttersprachliche
Seelsorge insgesamt zukunftsfähig zu machen. Dieser Prozess bezieht sich zunächst auf die Revision der Richtlinien für die muttersprachlichen Gemeinden. Unabhängig davon wird sich für die Diözese die Frage stellen, wie die Kirche von Rottenburg-Stuttgart Heimat für alle sein kann, auch für die katholischen Christen die z.B. keiner muttersprachlichen Gemeinde zuzuordnen sind. b) Gedanken auf dem Weg zur einer Revision der Richtlinien für die muttersprachlichen Gemeinden der Diözese Rottenburg-Stuttgart Best Practise in der muttersprachlichen Seelsorge Das haben die muttersprachlichen Gemeinden bewirkt, es sollte nicht verlorengehen: - Kontakt zu Menschen sehr unterschiedlicher wirtschaftlicher und Bildungs-Situation - Bereicherung durch andere Frömmigkeitsformen, spirituelle Traditionen, pastorale Ansätze - Erfahrungsraum für Seelsorge mit Migranten generell - Aufnahme von Neuzuwanderern - Die besondere Situation von Migrantenfamilien bietet spezielle Chancen für die Seelsorge mit Kindern, Jugendlichen und Frauen Inzwischen liegen die Ergebnisse der Evaluation vor und werden in den Revisionsprozess aufgenommen. U.a. zeigt sich, dass für die Katholik*innen der muttersprachlichen Gemeinden Beziehung, Glaube und Seelsorge einen höheren Stellenwert haben als strukturelle Fragen beispielsweise. Optionen, die sich aus der Evaluation ergaben:
In der Zwischenzeit hat die Leitung der Diözese zugestimmt, dass die Fragen der territorialen Zuständigkeit der muttersprachlichen Gemeinden neu geregelt wird und dass es Optionsmöglichkeiten gibt für eine Mitgliedschaft, so dass niemand ausgeschlossen bleiben muss. Das steht schon bisher in den Richtlinien ist aber wenig oder gar nicht umgesetzt: - Pastorale MitarbeiterInnen mit Fremdsprachenkenntnissen in den Pfarreien wären als Ansprechpartner stärker zu profilieren (hier im Dekanat Rems-Murr z.B. ein afrikan. Priester, ein deutschstämmiger Priester und eine frühere Pastoralreferentin einer ital. Gemeinde, alle drei dezentral im Dekanat verteilt). Pastorale Mitarbeiter*innen sind stärker zu motivieren, Fremdsprachen zu lernen und Erfahrungen in den Herkunftsländern zu sammeln. - Die Diözese will das Recht auf muttersprachliche Seelsorge mit Hilfe muttersprachlicher Gemeinden sichern. Dabei soll es zu einem fruchtbaren Austausch zwischen den Pfarreien und den muttersprachlichen Gemeinden kommen. Dieser Aspekt könnte meiner Meinung nach noch mehr zum Tragen kommen. Allerdings ist für einen echten pastoralen Dialog die einzelne muttersprachliche Gemeinde überfordert; hier wäre die Diözese gefragt, das spirituell-pastorale Erbe der Zuwanderer zu erheben und fruchtbar zumachen. Von deutscher Seite ist dafür nicht immer Interesse vorhanden, was die Verantwortlichen der muttersprachlichen Gemeinden bedauern. - Die zunehmende Kooperation zwischen Ortsgemeinde und Muttersprachlern bzw. Zuwanderern in einer SSE (Seelsorgeeinheit) soll in einer Kooperationsvereinbarung verankern werden. Hier können Ziele und Wege benannt werden. Das sollte in revidierte Richtlinien aufgenommen (und auch umgesetzt) werden: - Es wird nicht nur um die Zuwanderer*innen gehen, die zu einer muttersprachlichen Gemeinde gehören, sondern um alle zugewanderten Katholik*innen. - Es braucht ein theologisch-pastorales – spirituelles Fundament, wie die Diözese die Communio mit Einheimischen und Zugewanderten gestalten und leben will. Die Zuwanderung und der Umgang damit sind vor allem auch eine biblisch-theologisch-spirituell zu bewältigende Aufgabe. Nicht zuletzt haben Einheit und Vielfalt in der Trinität ihr Urbild. Communio ist Maßstab aller Integrationsbemühungen. - Revidierte Richtlinien sollen Migration als Bereicherung wahrnehmen, Migranten und Einheimischen sich auf Augenhöhe begegnen lassen und in Form und Inhalt dem Geist der Communio entsprechen, welche die Diözese als Leitmotiv für die Seelsorge im Kontext der Migration gewählt hat. - Notwendigkeit der muttersprachlichen Sozialberatung in Kooperation mit der Caritas - Personalentwicklung: Es gibt bisher keine Muttersprachler*innen in verantwortlichen Positionen in der Diözese. - Eine klare Zuständigkeit für Migrationsfragen in der Leitung der Diözese ist wünschenswert. - Bildung: Das Recht auf muttersprachliche Seelsorge bezieht sich auch auf theologische, pastorale und spirituelle Bildung. Es fehlen bisher BildungsreferentInnen, die selber aus dem Kontext der muttersprachlichen Gemeinden kommen, die sowohl muttersprachliche Bildung als auch integrative Projekte anbieten. Bildung in der Muttersprache könnte künftig vermehrt aber auch online von den Delegationen kommen. - Voraussichtlich wird es ein "Forum der muttersprachlichen Gemeinden“ geben, bestehend aus je einem/r (ehrenamtlichen), Mitarbeiter*in sowie den Mitgliedern der Sprechergruppe der mutterspr. Seelsorge und Mitgliedern des Diözesanrats. - Das Thema der Beheimatung aller Einheimischen und Zugewanderten in einer Seelsorgeeinheit könnte gezielter in den Blick genommen werden. (Beispiel: Heimat - Jahr in der Kirchengemeinde St. Salvator Stuttgart-Giebel, Pater Konrad Werder) - Die diözesanen Angebote (Wallfahrten, Bildung/Fortbildung usw.) für die Zukunft profilieren. - Die Umsetzung der Richtlinien braucht Kompetenz und Personal Die neuen 'Leit- und Richtlinien' nehmen Gestalt an Eine erste Version der künftigen
Leit- und Richtlinien wurde im November 2021 vom Diözesanrat in erster
Lesung behandelt. Im Laufe des Jahres 2022
werden mit allen muttersprachlichen Gemeinden Gespräche stattfinden, wie
sie ihre Situation einschätzen und ob territoriale Veränderungen
sinnvoll erscheinen. Wichtige Neuerungen im Entwurf der Leit- und Richtlinien wurden bestätigt. Die neuen Leit- und Richtlinien sind unter dem Motto "Unterwegs zu einem immer größeren WIR" im Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart veröffentlicht und zugänglich. Im Herbst 2023 und im Frühjahr 2024 wird auf 5 regionalen Tagungen in die neuen Leit- und Richtlinien eingeführt.
_______________________________________________________________ © Thomas Raiser Teil 1: 2011 Teil 2: 2014, fortgeschrieben 2015, Teil 3: November 2020, aktualisiert Januar 2023 Stuttgarter Str. 10/1 ________________________________________________________________________________________
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